TESTAMENT ODER ERBVERTRAG?
Soll ich ein Testament schreiben oder einen Erbvertrag abschliessen? Oder was ist eigentlich genau der Unterschied?
Sowohl das Testament wie auch der Erbvertrag sind Verfügungen von Todes wegen, mit welchen Sie Ihren Nachlass regeln können. Der Unterschied besteht vor allem darin, ob ich die getroffenen Regelungen einseitig jederzeit abändern kann oder nicht.
Nur beim Testament können Sie jederzeit und unabhängig von anderen Personen ihre getroffenen Verfügungen abändern. Entsprechend muss auch keine weitere Person bei der Erstellung oder der Abänderung eines Testaments mitwirken.
Demgegenüber stellt ein Erbvertrag – wie bereits aus der Bezeichnung abgeleitet werden kann – einen Vertrag dar. Er wird zwischen zwei oder mehreren Personen abgeschlossen und bindet diese entsprechend wie jeder andere Vertrag auch. Abändern oder aufheben können sie den Vertrag deshalb nur, wenn alle Vertragsparteien zustimmen. Diese vertragliche Bindungswirkung hat aber den Vorteil, dass alle Beteiligten darauf vertrauen können, dass die getroffenen Regelungen verbindlich und eben gerade nicht einseitig abänderbar sind.
Ein weiterer Unterschied besteht bei der Errichtung. Das Testament kann entweder von Hand geschrieben oder durch einen Notar öffentlich beurkundet werden. Ein Erbvertrag muss zwingend öffentlich beurkundet werden. Letzteres gilt beispielsweise auch beim Erbverzichtsvertrag.
Bei der Beantwortung der Frage, ob in Ihrem konkreten Fall ein Testament oder ein Erbvertrag die richtige und empfehlenswerte Lösung ist, hilft Ihnen Ihre Notarin oder Ihr Notar gerne.
Dieser Text wurde in Zusammenarbeit mit dem Verband bernischer Notare bernernotar.ch erstellt.
Markus Gysi
Notar, Rechtsanwalt
und Mediator SAV, Bern