AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMS MEDIEN AG
(Die vorstehenden Geschäftsbedingungen treten am 1. Januar 2009 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.)

1. Anwendbarkeit

Die Geschäftsbedingungen sind für sämtliche Anzeigendispositionen der IMS MEDIEN AG gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag, Art. 363 ff. OR.

2. Aufgabe, Änderungen, Sistierungen von Geschäftsanzeigen müssen schriftlich erfolgen.

3. Telefonische Aufgabe

Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.

4. Inhalt der Anzeigen

4.1. Die IMS MEDIEN AG behält sich vor, Änderungen des Inhalts unbegründet zu verlangen oder Anzeigen abzulehnen.

4.2. Der Verlag kann Anzeigen mit der Bezeichnung „Anzeige“ versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen.

4.3. Vorbehältlich der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen trägt der Anzeigenkunde unter Kostenfolge die alleinige Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung seiner Anzeige gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Die Wegbedingung der Haftung ist nur im Rahmen von Art. 100 des Schweizerischen Obligationenrechts zulässig.

4.4. Der Anzeigenkunde stellt sicher, dass seine Anzeigen nicht gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstossen. Im Falle einer Verletzung des UWG trägt er die volle Verantwortung für allfällige den Verleger betreffende Konsequenzen. Insbesondere verpflichtet sich der Anzeigenkunde, sämtliche Kosten und Unkosten, die sich für den Verleger aus einem UWG-Verfahren ergeben, zu übernehmen.

4.5. Ein allfälliger Antrag für die Durchsetzung einer Gegendarstellung gemäss Art. 28 lit. g Abs. 1 ZGB ist in jedem Fall direkt an den Verlag IMS MEDIEN AG zu richten.

4.6. Der Auftraggeber einer beanstandeten Anzeige verpflichtet sich, die durch die Ausübung des Gegendarstellungsrechts anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu tragen.

5. Erscheinungsdaten und Platzierungen

5.1. Aus technischen Gründen muss sich die IMS MEDIEN AG die Verschiebung von Anzeigen ohne Rückfrage beim Auftraggeber vorbehalten.

5.2. Vorschriften für feste Erscheinungsdaten und Platzierungen sind abzusprechen und werden ggf. schriftlich bestätigt. Kann die Vorschrift trotzdem nicht eingehalten werden, so wird der Auftraggeber möglichst im Voraus informiert. Der Verlag platziert die Anzeigen bestmöglich.

5.3. Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

6. Korrekturabzüge

Korrekturabzüge werden nur für kommerzielle Anzeigen ab einer Grösse von 100 mm geliefert, sofern die Druckunterlagen mindestens 4 Tage vor Annahmeschluss eintreffen. Für Vollvorlagen wird kein Probeabzug geliefert. Die Anzeigen werden auch dann publiziert, wenn das „Gut zum Druck“ noch aussteht.

7. Anzeigenpreise

7.1. Es gelten die jeweils gültigen mm-Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8 % MWSt.

7.2. Änderungen der Preise treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Auftraggeber hat aber das Recht, innerhalb von zwei Wochen seit Bekanntgabe des neuen Preises vom Vertrag zurückzutreten7.3. Zusätzlich verrechnet werden ausserordentliche Aufwendungen (wie z.B. Erstellen zusätzlicher Andrucke, Übersetzungen usw).

8. Grösse der Anzeigen

8.1. Für die Verrechnung massgeblich ist die in der Zeitung gemessene Grösse von Trennlinie zu Trennlinie. Bei Vollvorlagen werden zur Abdruckhöhe 2 mm zugerechnet.

8.2. Mehrmals erscheinende Inserate mit gleicher Vorlage oder gleichem Text werden alle mit der Grösse des ersterschienenen Inserates verrechnet.

8.3. Im Übrigen gelten die allgemeinen Messvorschriften Schweizer Presse/VSW.

9. Beleglieferung

Auf Verlangen werden zwei Seitenbelege geliefert. Zusätzliche Exemplare werden verrechnet.

10. Druckmaterial

Papierkopien gelten als Einwegmaterial. Die IMS MEDIEN AG kann Reinzeichnungen, Filme, Datenträger und Fotos nach drei Monaten seit letztem Erscheinen ohne Kostenfolge vernichten, sofern diese vom Auftraggeber nicht als aufbewahrungs- oder rückgabepflichtig bezeichnet werden.

11. Fehlerhaftes Erscheinen

11.1. Reklamationen sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt anzubringen.

11.2. Mangelhaft erschienene Anzeigen berechtigen in folgenden Fällen zu keinem Preisnachlass oder Ersatz:

• telefonisch erteilte, geänderte oder sistierte Aufträge

• Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen

• Datenverschiebungen (siehe Art. 5)

• nicht eingehaltene Platzierungsvorschriften

• fehlende, undeutliche oder sonst mangelhafte oder ungeeignete Vorlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.)

• Passerdifferenzen und Abweichungen in der Farbe innerhalb des Toleranzrahmens (System Brunner)

• Abweichung von typografischen Vorschriften

• fehlende Codebezeichnung

• für durch uns gesetzte Anzeigen für andere Zeitungen

• weder Sinn noch Wirkung der Anzeige werden massgebend beeinträchtigt.

11.3. Wird der Sinn oder die Wirkung der Anzeige wesentlich beeinträchtigt, werden maximal die Einschaltkosten erlassen oder in Form von Inseratenraum kompensiert. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

12. Online-Dienste

Der Inserent bzw. der Werbevermittler erlaubt dem Verlag IMS MEDIEN AG, die Inserate auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Die IMS MEDIEN AG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität

und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent bzw. der Werbevermittler nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in den Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent bzw. der Werbevermittler ist damit einverstanden, dass die Inserate, die von der IMS MEDIEN AG abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte

nicht frei verfügbar sind. Der Inserent bzw. Werbevermittler untersagt insbesondere die Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte und überträgt der IMS MEDIEN AG das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit geeigneten Mitteln zu untersagen.

13. Weitergabe der Rubrikinserate

Für sämtliche Anzeigendispositionen gelten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, die Geschäftsbedingungen der IMS MEDIEN AG, welche beim Verlag bezogen werden können oder abrufbar sind unter www.espacemultimedia.ch. Insbesondere gilt Folgendes:

Der Inserent erklärt sich damit einverstanden, dass die IMS MEDIEN AG die Inserate auf eigene

oder fremde Online-Dienste einspeisen kann. Der Inserent ist ferner damit einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen, oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Inserent überträgt dem Verlag das Recht, jede irgendwie geartete Verwendung dieser Inserate mit den geeigneten Mitteln zu untersagen.

14. Zahlungskonditionen

14.1. Bei Gelegenheitsinseraten in der Regel Barzahlung. Bei Abschlüssen sind die Rechnungen, sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, innert 30 Tagen ohne Skontoabzug zahlbar.

14.2. Auf verfallenen Rechnungen wird ein marktüblicher Verzugszins berechnet.

14.3. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und allfällige Vermittlungsprovisionen.

14.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bern.