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Liegt Ende Jahr zum letzten Mal in den Briefkästen: der gedruckte Anzeiger Region Bern. Foto: Daniel Zaugg

Nach 144 Jahren ist Schluss

Das altehrwürdige Amtsblatt, in welchem 16 Gemeinden der Region Bern ihre Mit­teilungen veröffentlichen, wird Ende dieses Jahres eingestellt.

Der «Anzeiger Region Bern» war lange Jahre das offizielle Publikationsorgan für die amtlichen Meldungen. Er wurde in gedruckter Form allen Haushalten in der Stadt und angrenzenden Gemeinden einmal in der Woche zugestellt.

Allerdings konnte der Gratisanzeiger nicht mehr kostendeckend arbeiten. Die Trägergemeinden mussten das Defizit wiederholt mit Nachzahlungen ausgleichen. Dazu kommt, dass vor allem die grösseren Gemeinden auf eine digitale Amtspublikation setzen wollten. Denn im Kanton Bern sind digitale Amtspublikationen ab dem 1. Januar 2023 erlaubt, dank einer Änderung des Gemeindegesetzes des Kantons Bern. Damit sind ab Januar 2024 die 16 Verbandsgemeinden* für die Organisation ihrer Amtspublikationen wieder selbst verantwortlich.

Was bedeutet das für die betroffenen Gemeinden?
Der Grundtenor bei den vom Bärner­Bär angefragten Gemeinden ist ziemlich identisch, alle erwähnen insbesondere die Effizienzsteigerung und die Kostenersparnis als positive Effekte. So ganz ohne analoge Lösungen geht es aber meist dennoch nicht, wie die Beispiele aus Bern und Zollikofen zeigen:

Nora Lischetti Vizestadtschreiberin und Rechtskonsulentin der Stadt Bern:
«Die Stadt Bern wird ihre amtlichen Meldungen ab dem 1. Januar 2024 elektronisch über die Plattform ‹ePublikation› veröffentlichen. Damit kann sie Kosten sparen und macht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung, die von einem grossen Teil der Bevölkerung gewünscht wird. Der Tatsache, dass nicht alle Personen in der Stadt Bern über einen Internetzugang verfügen, wird man Rechnung tragen, indem man voraussichtlich am Empfang des Erlacherhofs und allenfalls auch an anderen Orten, Ausdrucke der jeweils aktuellen amtlichen Meldungen auflegen wird. Der Prozess für die Publikation von amtlichen Meldungen wird sich für die Stadt Bern nicht gross verändern. Die Dienststellen müssen einfach auf ein neues Erfassungstool umstellen.»

Daniel Bichsel, Gemeindepräsident von Zollikofen:
«Die Umstellung auf den ‹eAnzeiger› bedeutet grundsätzlich den Wechsel von einer Bring- zu einer Holschuld. Die amtlichen Bekanntmachungen müssen nun selbständig im Internet abgeholt werden. Deshalb wird es in Zollikofen zu den digitalen Kanälen auch weiterhin das wöchentlich erscheinende Mitteilungsblatt Zollikofen (MZ) geben, in welchem neu auch alle amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Damit wird der analoge Zugang gewährleistet. Amtliche Publikationen werden deutlich kostengünstiger: Während eine gedruckte Baupubli­kation im Anzeiger etwa 1000 bis 1300 Franken kostete, beträgt der Online-Preis pro Bekanntmachung nur gerade 20 Franken. Durch die Auflösung des Anzeigerverbands – und dem damit einhergehenden Wegfall des gedruckten Anzeigers – entfällt die anteilsmässige Übernahme der ungedeckten Kosten je Gemeinde, was für Zollikofen im Jahr 2023 hohe 60 480 Franken ausmachte.»

Auch die Berner Kulturagenda, die bisher im Anzeiger erschien, setzt nebst dem Ausbau ihrer digitalen Plattform weiterhin auf eine Print-Lösung: Sie liegt ab 2024 den Berner Tamedia-Zeitungen wöchentlich als bezahlte Beilage bei.

Gaby Krattinger, vom Bestattungsdienst Krattinger AG, bestätigt ebenfalls: «Für viele unserer Kunden ist eine Print-Publikation sehr wichtig. Oft versterben Menschen zwischen 75 und 85 Jahren und die Personen, die diese noch von früher her kennen, lesen kaum alles online, sondern wollen etwas in der Hand haben».

Andrea Bauer

 

* 16 betroffene Gemeinden: Stadt Bern, Gemeinden Allmendingen, Bolligen, Bremgarten, Frauenkappelen, Ittigen, Kehrsatz, Kirchlindach, Oberbalm, Meikirch, Muri, Ostermundigen, Stettlen, Vechigen, Wohlen, Zollikofen.

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