Voraussichtlich rund 30 000 Stimmabgaben werden am kommenden Wochenende die Stimmenzähler in der Stadt Bern bei den Regierungs- und Grossratswahlen auszählen müssen. Gut 80 Prozent der Wählenden stimmen brieflich ab. Die Wahlen sind eine grosse Herausforderung für alle Beteiligten. Die Leitung obliegt der Vizestadtschreiberin Monika Binz.
Die briefliche Abgabe des Wahlcouverts erfreut sich auch in der Stadt Bern grosser Beliebtheit. «Momentan nutzen gut vier von fünf wählenden Personen diese Möglichkeit», sagt die Vizestadtschreiberin Monika Binz. Aber nichts destotrotz sind am Wahlwochenende in der Stadt immer noch sechs Stimmlokale geöffnet, damit diejenigen Bürger, die lieber persönlich ihren Wahlzettel in die Urne legen wollen, dies auch tun können. Damit möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geboten werden kann, an die Urne zu gehen, ist das Wahllokal im Erlacherhof bereits am Donnerstag und am Freitag geöffnet. Die grosse Arbeit für die vielen Helferinnen und Helfer geht dann am Samstagmorgen los. Dann nämlich beginnt die Auszählung der brieflichen Stimmabgaben in den Sporthallen Weissenstein. Am Sonntagmittag, wenn die Stimmlokale geschlossen und alle 24 Urnen in den Sporthallen sind, beginnen die vielen Helfer die Wahlzettel zu sortieren und auszuwerten.
«Momentan nutzen gut vier von fünf wählenden Personen die briefliche Abgabe des Wahlcouverts»
450 bis 550 Personen im Einsatz
Zuerst werden die eingegangenen Wahlzettel und die Stimmrechtsausweise gezählt. Die Anzahl der Wahlzettel darf nicht grösser sein als jene der Ausweise. Danach werden die Wahlzettel überprüft und bereinigt. Sie müssen richtig ausgefüllt sein, sonst sind die Wahlzettel oder einzelne Stimmen ungültig. Namen streichen, kumulieren und Listen panaschieren ist möglich, doch alles muss sich im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen bewegen. «Ist der Wahlzettel gültig und bereinigt, wandert dieser weiter zur elektronischen Erfassung. Mit einer speziellen Software verarbeiten wir alle Stimmen», sagt Monika Binz. Wenn dann der letzte Wahlzettel erfasst ist, wird das Resultat dem Statthalteramt übermittelt. «Das alles tönt einfacher, als es ist. Wir benötigen am Wahlwochenende rund zwischen 550 und 650 Personen, um die «Riesenpüetz» zu erledigen», betont Monika Binz. Sind die Stimmen übermittelt, kann es auch die Vizestadtschreiberin wird wieder etwas ruhiger nehmen.
Hektische Woche
Vor einem Wahlwochenende sind Monika Binz und ihr Team stets stark ausgelastet: Sie müssen an alles denken. Sie sind auch zuständig für die Personen, die von der Stadt aufgeboten werden, um am Wochenende bei der oben beschriebenen Auszählung mitzuhelfen. «Das ist eine Bürgerpflicht. Die sogenannten nichtständigen Mitglieder des Stimmausschusses werden mittels eines Computerprogramms nach Zufallsprinzip ausgesucht und dann von der Stadt aufgeboten», sagt Binz. Da es eine Bürgerpflicht ist, kann man nicht so einfach davonschleichen. Viele versuchen , sich von der Pflicht zur Mitwirkung dispensieren zu lassen. «Da brauchen wir aber grundsätzlich einen klaren Beweis dafür, dass der betreffenden Person die Mitwirkung beispielsweise wegen Auslandabwesenheit nicht möglich ist. Kann dieser nicht erbracht werden, muss die Bürgerin oder der Bürger dem Aufgebot nachkommen.» Als Dank gibt es von der Stadt gute Verpflegung.
«Wir benötigen am Wahlwochenende rund zwischen 550 und 650 Personen»
Wie genau wählen?
Es kommt immer wieder vor, dass briefliche Stimmabgaben oder Wahlzettel ungültig sind. «Das ist schade», sagt Binz. Der ganze Aufwand sei für die betroffenen Wählerinnen und Wähler dann umsonst. Deshalb sei es wichtig, dass die gesetzlichen Vorschriften beachtet werden. «Bei der brieflichen Teilnahme muss der Stimmausweis unterschrieben und die Wahlzettel dürfen nur mit dem amtlichen Antwortcouvert zurückgesendet werden», betont die Vizestadtschreiberin. Auch wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt wohnen, muss jede Wählerin und jeder Wähler ein eigenes Antwortcouvert verwenden. «Jede Person muss ihren Wahlzettel eigenhändig ausfüllen. Kann sie nicht schreiben, dann muss sie die Hilfe des Stimmregisters in Anspruch nehmen und darf sich nicht beispielsweise von Bekannten helfen lassen», sagt Monika Binz.